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Restaurierung: 1983
Das giebelständig-zweigeschossige Fachwerkwohnhaus wird seiner Konstruktion nach wohl im späten 18. Jahrhundert entstanden sein; hierfür plädiert die weitgehend bündige Abzimmerung (nur die Traufseite kragt obergeschossig vor!!), die kurzen Querstreben unterhalb der Fenster und die gebogenen, diagonal positionierten Streben im Giebeltrapez.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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