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Das Forstgehöft wurde wohl zum Zeitpunkt des Darrenneubaus um 1925 erbaut und besteht aus einem eingeschossigen Wohnhaus unter Satteldach und einem seitlich daran anschließenden Stall- oder Wirtschaftstrakt. Das ländlich-beschauliche Ambiente des kleinen Hofes wird vor allem durch die eingeschossige Ausführung, aber auch die Materialauswahl getragen, die von steinsichtigem Bruchsteinmauerwerk über die hölzerne Verkleidung des Giebeldreiecks und des Kniestock des Stalls zu den relativ schlicht gearbeiteten, hölzernen Schlagläden reicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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