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Annähernd halbkreisförmige Kasernenanlage am Rande des Bulauer Waldes, zwischen 1936 und 1938 nach Plänen des Kommandeurs des Eisenbahnregiments Nr. 3, Hans von Donat, errichtet. Der städtebaulich markante Komplex besteht aus zwei jeweils fünf parallele Einzelbauten umfassenden Baugruppen zu beiden Seiten des Haupteingangs, sechszehn eingeschossigen, halbkreisförmig angeordneten funktionalen Nebengebäuden in der zeittypischen Form der sogenannten Normbaracken, einem Mannschaftkasino und mehreren Einzelgebäuden. Die sich unmittelbar an der Aschaffenburger Straße erhebenden Bauten entstanden hingegen ganz offensichtlich im Sinne der für den sozialen Wohnungsbau entwickelten Landschaftsnorm, mit der man durch Reglementierungen der Dachneigungen oder Fassadengestaltung an regionale Eigenheiten anzuknüpfen und "heimatliche Verbundenheit" zu thematisieren hoffte: Durch Aufschieblinge verlängerte, hohe Satteldächer mit über die gesamte Baulänge durchlaufenden Schleppgauben überfangen die langgestreckten Baukörper, deren Fassaden die zeittypischen ein- und mehrgeschossigen, von Konsolen abgefangenen Hängeerker beleben. Tragender Gedanke wird auch hier die scheinbare Kontinuität des Heimatschutzgedankens des frühen 20. Jahrhunderts gewesen sein, dessen Stilformen man - gering variiert - für die neuen Inhalte des Nationalsozialismus adaptierte (Dachform, Erker etc.) Als aussagekräftiges Zeugnis nationalsozialistischer Architektur Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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