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In seiner strengen Fassadengliederung durch scharf schattende Fensterbahnen und den zeittypischen gedrungenen Staffelgiebel beeindruckender Ziegelbau, wohl um 1925 für die Hanauer Traditionsfirma 'Maschinenfabrik Bracker' erbaut. Das Fabrikationsgebäude, das wohl bereits wenige Jahre nach Fertigstellung um einen schmaleren Anbau verbreitert worden war, mußte im rückseitigen Teil einige bauliche Verluste aufgrund moderner Hallenerweiterungen hinnehmen. Als architektonisches Zeugnis der Bracker'schen Firmengeschichte und Beleg expressionistischen Bauens in Hanau dennoch ein beeindruckendes Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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