Scheuer (Lamboywald)
Scheuer (Lamboywald)
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Scheuer (Lamboywald)
  • Kinzig
Grenzsteine
Flur: 69
Flurstück: 17/2, 3/20

Historische Grenzlinie durch den Lamboywald, die noch heute die Stadtgrenze Hanaus markiert. Die Lokalforschung interpretiert die Grenzlinie als Neuversteinung nach einem langwierigen Steit um die genaue Gebietszugehörigkeit zwischen der Grafschaft Hanau und der Grafschaft Ysenburg, an die das zu Hanau benachbarte Dorf Langendiebach als mainzisches Lehen 1476 gekommen war. Da nach Osten mit "YSEN/B", nach Westen mit "HA/NAU" beschriftenen Steine werden in jedem Fall noch zur Zeit des Bestehens der Grafschaft Hanau versetzt worden sein; 1736 ging sie gesamtheitlich an das Kurfürstentum Hessen-Kassel über. Die in der Regel zirka 45 Zentimeter hohen und stichbogig zugeschlagenen Steine stehen in relativ engen Abständen von zirka zwanzig Metern parallel des historischen Grenzwalls mit begleitendem Graben, der in einigen Abschnitten in noch stattlicher Tiefe - wenn auch durch Bombentrichter gestört - erhalten blieb. Die Steine wurden offensichtlich von Süden nach Norden fortlaufend durchgezählt, wobei die Reihe verschiedentlich schlanke Grenzsteine auf quadratischem Grundriss mit schwarzen Ziffern auf weißem Grund unterbrechen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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