Torfhaus
Torfhaus
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Torfhaus
  • Von Krotzenburg nach Oberrodenbach
  • Pechhütte
  • Neulatte
  • Mittelweg
  • Krotzenburger Kopf
Birkenhainer oder Hohe Straße mit Grenzsteinen
Flur: 3, 106
Flurstück: 19, 20, 23, 25/2, 26/2, 27/1, 27/3, 27/4, 3/2, 2/1, 2/9

Die sogenannte Birkenhainer Straße war Teil einer bis nach Wien verlaufenden Heer- und Handelsstraße, wobei der als Birkenhainer Straße benannte Abschnitt Hanau mit Gmünden in Bayern verband. Die heutige nördliche Ortsteilgrenze Großauheims markiert noch heute den Verlauf der nunmehr als Wanderweg ausgebauten Straße, die über fast die gesamte Länge im Hanauer Stadtbereich ein Grenzwall mit Graben auf den nördlichen Wegseite begleitet. An ihr blieben eine Anzahl bemerkenswerter Grenzsteine erhalten. Offensichtlich wurden sie 1492 versetzt, nachdem Auheim 1485 aus Hanauer Besitz wieder an den Mainzer Erzbischof zurückgegangen war. Möglicherweise wurde ein Teil der Steine bei der Neuvermessung 1856 geringfügig versetzt. Der südlich der Heerstraße in einer Wegegabelung gelegene Basaltstein war abweichend zu den anderen nicht stichbogig zugeschlagen, sondern natürlich belassen worden. Er zeigt auf seiner südlichen Seite das Mainzer Rad, nach Norden das Hanauer Wappen und ist mit seiner frühen Zeitsetzung ein beispielhaftes Dokument der Hanauer Rechtsgeschichte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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