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Das ländlich anmutende, freistehende Wohnhaus gehört zur Gruppe der von der Reformbewegung und insbesondere von Heimatschutzstil und Gartenstadtidee inspirierten Bauten, die nach 1900 die damals allerorts gefeierte Vision vom kleinstädtisch-ländlichen Leben architektonisch umsetzten. Kennzeichnend für diesen neuen Trend waren die 'Behaglichkeit', 'Ländlichkeit' und 'Intimität' formulierenden Baumotive; dazu gehörten insbesondere die Eingeschossigkeit, das tief heruntergezogene Giebelmansarddach (hier: Mansarddach mit Zwerchhaus), Holzverschindelungen und nicht selten eine dekorative Loggia im Eingangsbereich, Details, die auch das Einfamilienwohnhaus an der Hochstädter Landstraße prägen, das zu den anschaulichsten Vertretern dieses Stils in Hanau gehört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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