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Zugehörige Straßen und Plätze:
Elisabethenstraße 1-9 (durchlaufende Nummerierung)
Georg-Busch-Straße 19
Schönbornstraße 24, 26, 28, 30, 35, 37
Weitgehend ungestörter Ausschnitt der Vorstadterweiterung um 1900, der bereits im Zuschnitt der Parzellen, der homogenen Grundrissgröße der Bauten und dem Erhalt kleiner funktionaler Nebengebäude den historischen Zustand bewahrt.
Entlang der Elisabethenstraße reihen sich eingeschossige, durch einen Kniestock erhöhte Bauten und durch ein seitliches, eingeschossiges Zwerchhaus akzentuierte Bauten als Einzel- oder aber auch Doppelhaus aneinander. Putzbauten dominieren das Straßenbild (Nrn 2, 3, 4, 7, 8, 9 mit historischen Fenstern), in der das schmuckvoll ausgestaltete Wohnhaus Nr. 6 aufgrund der Sichtigkeit seiner Ziegelfassaden einen dekorativen baulichen Akzent ausbildet. Zur Schönbornstraße vermittelt das zweigeschossige und mit ockerfarbenen Verblendern verkleidete Wohnhaus Nr. 1, in dessen Hofraum eines der hier mehrfach belegten kleinen Nebengebäude erhalten blieb.
Die Schönbornstraße als Hauptzufahrt zur ehemaligen Stadt Steinheim begleiten vor allem zweigeschossige Wohnbauten, ebenfalls durch seitliche Zwerchhäuser oder aber durch Steigfriese betonte Dreieckgiebel betont. Friese, Lisenen und Fensterstaffeln beleben das Straßenbild, dass in diesem Abschnitt verputzte und verschiedenfarbig verblendete Fassaden prägen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |