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Einstöckiges, traufständiges Tagelöhnerhaus in verschindeltem Fachwerk, unterkellert, mit erneuerter Haustreppe. Ansonsten ein guterhaltenes Beispiel dieses Haustyps, über der originalen klassizistischen Haustür 1810 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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