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Einstöckiges, traufständiges Tagelöhnerhaus von 1810 in vorzüglichem, unversehrtem Erhaltungszustand. Unterkellerter Fachwerkbau mit guter Holzverschindelung; zweiläufige Freitreppe mit schmiedeeisernem Geländer; Satteldach mit wohl jüngerer kleiner Schleppgaube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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