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Ein zweigeschossiger Steinbau, um 1810, mit Walmdach; ehemaliges Haus des Oberpfarrers; vorzüglich proportioniertes Gebäude von stattlichen Dimensionen, noch ganz der barocken Tradition verbunden, an der Traufkante ein Zahnschnittgesims. Original erhalten die Sprossenfenster und die alte Einfriedung mit Sandsteinpfosten und Eisengitter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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