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Dreigeschossiger, verputzter Steinbau von ca. 1810 (ehemaliges Wohnhaus eines Gutshofs) mit Walmdach, bis auf Stockwerksmarkierungen am Sockel und am ersten Obergeschoß sowie einen Konsolenfries an der Traufe schmucklos. Starke Beeinträchtigung durch den Einbau moderner Ganzglasfenster, die Entfernung der doppelläufigen Außentreppe und den ungeeigneten Farbanstrich, dennoch Kulturdenkmal aufgrund seiner markanten Ecklage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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