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Großes, dreigeschossiges Gebäude auf trapezförmigem Grundriß mit Walmdach, nach 1810. Massives Erdgeschoß mit Eckquaderung und störenden Fenstereinbrüchen; die Obergeschosse wohl in Fachwerk, mit guter Holzverschindelung und sorgfältig gearbeiteten Fensterrahmen (spätes 19. Jahrhundert). Städtebaulich bedeutende Lage in einer Straßengabelung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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