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Erst 1928 am Waldrand am Fuße der Sensbacher Höhe angelegter, von einer wohlerhaltenen Steinmauer umfriedeter Judenfriedhof mit einer Größe von 35 ar, erschaffen nach den Plänen des bekannten Kölner Architekten Robert Stern. Zahlreiche, z. T. am Boden liegende Grabsteine erhalten. Religionsgeschichtliches Denkmal, zumal die dazugehörige Friedhofshalle (1938 zerstört) und die Beerfelder Synagoge nicht mehr existieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |