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Typengeschichtlich interessantes Einhaus, am Portal des steinernen Kellersockels 1823 datiert. Hohe zweiläufige Freitreppe mit steinernem Geländer. Holzverschindeltes Fachwerk-Wohngeschoß mit originaler Haustür, ungestörter Fensterteilung und Bleiglasfenstern. Scheunenteil aus dem 20. Jahrhundert mit Kragdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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