Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das herrschaftliche Hofgut der Grafen von Erbach-Fürstenau entstand 1856 bis 1862 aus fünf aufgekauften und zusammengelegten Hubenhöfen. Die in einem Bauvorgang entstandene Anlage, die sich um einen riesigen rechtekigen Hof gruppiert, ist eine vorbildliche Hofanlage, deren Planung mutmaßlich eng an den Musterplänen orientiert war, die 1843 von den landwirtschaftlichen Vereinen des Großherzogtums Hessen veröffentlicht wurden. Die ausnahmslos sehr stattlichen Gebäude bestehen aus einem massiven Erdgeschoß mit Obergeschoß oder Aufsatz aus Fachwerk; nur der Stall ist ganz in Sandstein erbaut. Bemerkenswert der im Odenwald kaum vertretene Scheunentyp mit drei Tennen. Als herrschaftliche Musteranlage ist der Hof im Sinne einer Sachgesamtheit Kulturdenkmal. Durch seine isolierte Lage außerhalb des Dorfes ist er zudem von Bedeutung für das von verstreut liegenden Höfen charakterisierte Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |