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Steinkreuz mit einem abgebrochenen Querarm, stand schon früher am "Eisenweg", später an der alten Schule, erst kürzlich wieder an seinem alten Platz aufgestellt. Seinen Namen "Bubenkreuz" verdankt es der im südlichen Odenwald verbreiteten Sage, an dieser Stelle hätten zwei Buben einen dritten zu Tode gekitzelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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