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Einstöckiges, traufständiges Einhaus in außergewöhnlich ungestörtem Zustand. Hoher, massiver Kellerstallsockel mit einläufiger Freitreppe, am Kellerportal die Inschrift "G.L.H. 1852". Fachwerkobergeschoß mit guter Verschindelung (um 1900), auf der Nordseite unverkleidet. Neben dem Haus ein Laufbrunnen des 19. Jahrhunderts, hinten ein Gebäude mit vier Schweineställen und einem Backofen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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