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Ehemals zwei benachbarte Mühlen, die von einem gemeinsamen Mühlgraben gespeist wurden. Anstelle der einen entstand 1985 ein höchst kurioser Neubau im Stil einer gründerzeitlichen Villa. Das Mühlengebäude Nr. 25, ein verschindelter Fachwerkbau, in der jetzigen Form ein Gebäude des 19. Jahrhunderts, existiert noch nebst einem Backhäuschen. Eine im Haus befindliche Turbine, wie es sie hier schon 1742 gab, treibt noch heute die in einer Scheuer jenseits der Straße gelegene Häckselmaschine an, mittels einer Welle, die die Straße unterquert. Diese technikgeschichtlich interessante Lösung dürfte heute im Odenwaldgebiet einmalig sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |