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Gestelztes Wohnstallhaus auf hohem, massivem Sockel, mit einläufiger Freitreppe und verschindeltem Fachwerkwohngeschoß, im Kellersturz 1857 datiert; nachträglich durch Anbau einer Scheune (um 1900?) mit rückwärtigem Schleppdach zu einem Odenwälder Einhaus erweitert. Seitlich Anbau einer früheren Metzgerei, Anfang 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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