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Im Hof des Anwesens steht ein Laufbrunnen mit zwei Wannen. Der Brunnenstock an seiner knaufartigen Bekrönung bezeichnet "F.E.K.1816".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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