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Im Hof des Anwesens ein besonders guterhaltenes Exemplar eines Laufbrunnens des frühen 19. Jahrhunderts mit zwei Wannen und Knaufbekrönung am Brunnenstock. Am Keller des Hauses Portal mit der Jahreszahl 1736.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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