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Einstöckiges Fachwerkwohnhaus auf massivem Kellersockel, dort 1826 datiert. Fachwerkgefüge für diese Gegend ungewöhnlich aufwendig, mit K-Streben und Andreaskreuzen. Krüppelwalmdach und traufseitiges Zwerchhaus. An der Scheuer ein Hausstein von 1763.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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