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Überaus stattliches, fast herrschaftlich wirkendes, steinernes Wohnhaus eines hufeisenförmigen Hubenhofes; die hohe zweiläufige Freitreppe leider 1985 abgetragen; klassizistisches Portal mit profilierter Verdachung; am Kellerportal das Datum 1843 und der Name des Erbauers Adam Helm; originale Tür- und Fensterfüllungen. Die Giebelgeschosse enthalten einen doppelten Speicher. Zwei gewölbte Keller außerhalb des Hauses, der freistehende 1831 datiert. Am Stall, der 1954 zu Wohnzweken ausgebaut worden ist, befindet sich in der Mauer ein Wappen unbekannter Herkunft, mit einem auf einer schräggestellten Säule reitenden Löwen (17.-18. Jahrhundert).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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