Neckartalstraße 28
Neckartalstraße 28
Wappenstein, Neckartalstraße 28
Neckartalstraße 28, Ansicht Giebel- und Straßenseite, Bauaufnahme TH Darmstadt, 1988
Neckartalstraße 28, Ansicht Giebel- und Straßenseite, Bauaufnahme TH Darmstadt, 1988
Neckartalstraße 28
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Odenwaldkreis
Oberzent
Gammelsbach
  • Neckartalstraße 28
  • Neckartalstraße 26A
Flur: 4
Flurstück: 5/11, 5/12

Überaus stattliches, fast herrschaftlich wirkendes, steinernes Wohnhaus eines hufeisenförmigen Hubenhofes; die hohe zweiläufige Freitreppe leider 1985 abgetragen; klassizistisches Portal mit profilierter Verdachung; am Kellerportal das Datum 1843 und der Name des Erbauers Adam Helm; originale Tür- und Fensterfüllungen. Die Giebelgeschosse enthalten einen doppelten Speicher. Zwei gewölbte Keller außerhalb des Hauses, der freistehende 1831 datiert. Am Stall, der 1954 zu Wohnzweken ausgebaut worden ist, befindet sich in der Mauer ein Wappen unbekannter Herkunft, mit einem auf einer schräggestellten Säule reitenden Löwen (17.-18. Jahrhundert).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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