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Ehemaliger Laufbrunnen des 19. Jahrhunderts aus Sandstein mit zwei Trögen und einem kugelig bekrönten Stock. Im noch ursprünglichen Fachwerk an der Giebelseite des ansonsten umgebauten Wohnhauses ist der ehemalige Türsturz mit dem Erbauungsjahr des Hauses, 1683, eingefügt. Schöner Kelterstein von 1742 mit reichem Dekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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