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Vorzüglich erhaltenes, zweigeschossiges Einhaus mit Krüppelwalmdach; das Erdgeschoss (im Türsturz 1807 datiert) aus Sandstein, mit sorgfältig gearbeiteter Randquaderung; Fachwerkobergeschoss verschindelt mit ungestörter Fensteraufteilung; giebelseitig unterkellert. Im Garten ein Laufbrunnen, am Stock 1861 datiert. Die Abgrenzung des Grundstücks durch Stellsteine wurde leider entfernt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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