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Nahe der "Alten Eberbacher Straße" wird der Bach, der hier die Landesgrenze bildet, von einem kleinen Aquädukt aus Sandsteinplatten überquert, der einst das Wasser einer im Badischen liegenden Quelle auf eine Wiese diesseits der Grenze führte. Kurioses Dokument der legalen Umgehung kostspieliger Wasserrechte, wohl aus dem frühen 19. Jahrhundert stammend. (Nicht kartiert)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |