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Dreiseitige Hofreite des frühen 19. Jahrhunderts in vorzüglichem Erhaltungszustand. Einstöckiges, verschindeltes Fachwerkwohnhaus mit repräsentativer, zweiläufiger Freitreppe über hohem Bruchsteinsockel mit zwei Kellern. Im Scheitel des nördlichen Kellerportals ein prächtiger Schreckkopf mit Schlappohren und Schnauzbart, am südlichen ein klassizistischer Feston und die Jahreszahl 1825. Originale Haustür. Traufenschalung mit Zahnschnittgesims. Scheune und Stallscheune (im Balken 1823 datiert), beide mit 1938 angelegtem Vordach auf Holzpfosten bzw. Strebehölzern. Beispiel bäuerlicher Wohnkultur von außergewöhnlicher Vollständigkeit mit Hausgarten und alter Hoflinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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