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Ehemalige Schwinn''sche Mühle von 1767. Einstöckiges Wohnhaus in verschindeltem Fachwerk mit Krüppelwalmdach, nach Inschrift an der dreiläufigen Freitreppe 1803 errichtet, das Fachwerk aber eventuell älter. Unterbau aus Sandsteinquadern, Kellerportal mit feinem Reliefschmuck an den Gewänden (vgl. Sensbachtal, Unter-Sensbach, Hauptstraße 15). Hinter dem Haus ein noch völlig ungestörter Speicherkeller des späten 18. Jahrhunderts mit Kellerteil aus Bruchstein, seitlicher Außentreppe und Obergeschoß in verschindeltem Fachwerk; originale zweiteilige Tür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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