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Großer dreiseitiger Hubenhof, in der Mitte des Dorfes im Talgrund unterhalb der Hauptstraße gelegen. Stattliches Anwesen der Mitte des 19. Jahrhunderts von biedermeierlichem Charakter, das zweistöckige Wohnhaus in verschindeltem Fachwerk auf verputztem Kellersockel aus Bruchstein. Mittige Haustür mit Vordach über Freitreppe, von zwei Bäumen flankiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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