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Einstöckiges Wohnhaus einer Hofreite. Wohlerhaltener, verschindelter Fachwerkbau auf massivem Kellersockel aus Sandsteinquadern mit einläufiger Außentreppe, am Kellerportal 1824 bezeichnet. Krüppelwalmdach und mittiges Zwerchhaus, letzteres um 1900 gleichzeitig mit dem Portalvordach aufgesetzt. Gegenüber ein separater Wölbekeller von 1824 und ein Laufbrunnen. Am Viehtrieb hinter dem Haus eine Stellsteinreihe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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