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Das umfangreiche Areal des Hetzbacher Friedhofs ist – einzigartig im Kreisgebiet – von Reihen hoher, aufrecht gestellter Sandsteinplatten umgeben, wie sie im südlichen Odenwald zum Schutz der Gärten vor dem Einbrechen von Schweinen und Wild bzw. zur Einfriedung eines Wildgeheges üblich waren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |