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Letzte in Olfen erhaltene Reihe aus Stellsteinen, die einst dazu diente, die Bauerngärten vor dem Einbrechen der Schweine, die zur Eichelmast in den Wald getrieben wurden, zu schützen, eine im südöstlichen Odenwald verbreitete Art der Einfriedung (vgl. u. a. Sensbachtal, Erbach-Haisterbach).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |