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Guterhaltenes Beispiel einer L-förmigen Fachwerk-Hofreite des 19. Jahrhunderts. Zweistöckiges, traufständiges Wohnhaus, dessen ursprünglich straßenseitiger Eingang mit Freitreppe an die Rückseite verlegt ist; das symmetrisch-konstruktive Fachwerk ansonsten ungestört, Südgiebel verschindelt. Das Wohnhaus und die langgestreckten Stallungen sind aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen bemerkenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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