Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Jeweils zweistöckiges Fachwerkwohnhaus einer L-förmigen Hofreite als vorderer Abschluß einer nach Brensbacher Art langgezogenen, schmalen Parzelle. Die traufständigen Häuser des 19. Jahrhunderts bilden mit dem Nachbarhaus eine durchgehende Flucht, beide haben eine gemeinsame überbaute Hofdurchfahrt. Auf der Fassade konstruktives Fachwerk (ursprünglich mit Kratzputz), die Giebelseite verschindelt. Trotz störender Veränderungen an den Fenstern von großer Wichtigkeit für das Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |