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Pendant zum gegenüberliegenden Haus Nr. 42, datiert 1806 an der Tür, von gleicher Bauart und Dimensionen. Kehlbalken, Schwelle und Rähm reich profiliert; verdoppelte Kopfstreben an den Eckständern, in die auf altertümliche Weise die Schwelle eingezapft ist. Störungen vor allem an der Straßenfassade durch Beseitigung des Portals und Vergrößerung der Fenster, dennoch Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |