Kanzel, evangelische Kirche
Evangelische Kirche, Höchster Straße 1
Taufstein, evangelische Kirche
Evangelische Kirche, Grundriß. Aus: Thomas Steinmetz, Die Evangelische Pfarrkirche St. Markus zu Brensbach, Brensbach 1983, S. 7
Evangelische Kirche, West- und Südansicht. Aus: Thomas Steinmetz, Die Evangelische Pfarrkirche St. Markus zu Brensbach, Brensbach 1983, S. 4
Evangelische Kirche, Höchster Straße 1
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Odenwaldkreis
Brensbach
  • Höchster Straße 1
Evangelische Kirche (ehemals St. Markus)
Flur: 1
Flurstück: 8

Spätgotische Pseudobasilika auf fast quadratischem Grundriß. Ältester Bauteil der im Westen vorgelagerte quadratische Turm (datiert 1503) mit Spitzhelm, danach Bau des dreischiffigen, dreijochigen Langhauses mit Netzgewölbe, wohl anstelle eines kleinen romanischen Vorgängerbaus, dessen Fundamente in den 30er Jahren dieses Jahrhunderts gefunden worden sind, und des östlich anschließenden Polygonalchores, der im Triumphbogen die Jahreszahl 1527 trägt. Sakristei südlich im Winkel zwischen Langhaus und Chor. Die unter dem Patronat der Erbacher Schenken errichtete Kirche ist ein bemerkenswert einheitliches Beispiel fränkisch-schwäbischer Spätgotik in der Nachfolge der Darmstädter Stadtkirche: Das auf der Steinkanzel von 1526 befindliche Steinmetzwappen (Karl Wernher, Erbach) findet sich auch in Darmstadt. Der sterngewölbte Chor weist deutliche Entsprechungen zum Chor der Kirche in Fränkisch-Crumbach (1485) auf. Unter der Ausstattung sind neben der spätgotischen Kanzel ein Taufstein des 15. Jahrhunderts, ein Holzkruzifix des 17. Jahrhunderts, Grabmäler des 16. und 18. Jahrhunderts sowie ländliche Malereien der zwölf Apostel an den Schildwänden des Mittelschiffs (1703/14) hervorzuheben. Die übrige farbliche Fassung des Kirchenraumes ist nach geringen alten Spuren erst in diesem Jahrhundert entstanden. Die Lage der Kirche auf einem kleinen Hügel inmitten eines ummauerten Friedhofes verrät ihre einstige Funktion als Wehrkirche.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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