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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer L-förmigen Hofreite um 1800, wie das direkt anschließende Haus Nr. 6 in Traufstellung und von Bedeutung für das Ortsbild. Im Süden und Osten mit Asbestzementplatten verkleidet, doch läßt die symmetrische, dreizonige Fensterteilung auf ungestörtes, qualitätvolles Fachwerk schließen; hofseitig freiliegend konstruktives Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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