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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus eines Vierseithofes, in asymmetrischer Lage zu den aus jüngerer Zeit stammenden Wirtschaftsgebäuden (Stall 1905, Scheune 1887). Fachwerkbau, angeblich noch aus dem 17. Jahrhundert, aber wohl eher aus dem frühen 18. Jahrhundert, von besonderen städtebaulichen Qualitäten. Gutes Eichenholzfachwerk, z. T. im Stein erneuert bzw. mit Latten verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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