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Breitgelagertes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer unregelmäßigen Hofreite in städtebaulich wichtiger Ecklage, nach Auskunft der Besitzer aus dem 17. Jahrhundert stammend, auf fast quadratischem Grundriß. Ganzseitig holzverschindelt, mit deutlich markierten Geschoßübersetzungen. Fenster erneuert, doch lassen Lage und Dimensionen darauf schließen, daß das originale Fachwerkgefüge nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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