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Vier große Gehöfte in Form geschlossener Vierseithöfe bilden den Weiler Kilsbach. Drei der Höfe stehen in einer lockeren Gruppe, ein vierter liegt erhöht ein Stück abseits, alle vier inmitten ausgedehnter Wiesengrundstücke. Trotz z. T. unterschiedlicher Bauzeiten der einzelnen Gebäude und einiger neuerer Zutaten ist der Weiler ein außerordentlich seltenes Exemplar einer großbäuerlichen Ansiedlung des 19. Jahrhunderts in nahezu ursprünglicher Form (ähnlich dem Fränkisch-Crumbacher Weiler Güttersbach), die sich in harmonischster Weise den umgebenden Agrarflächen einfügt, ein noch intaktes Beispiel einer bäuerlichen Kulturlandschaft, das es in dieser Form zu erhalten gilt. Die Gruppe der Höfe ist daher einschließlich der sie umgebenden Wiesengrundstücke Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |