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Großes, zweigeschossiges Wohnhaus eines umfangreichen Vierseithofes, das den optischen Abschluß des von Osten her zugänglichen Gehöftes bildet. Dreizoniger Fachwerkbau von bester handwerklicher Qualität, nach Inschrift über der Tür 1837 von den Zimmermeistern Leonhard und Georg Reeg erbaut, denen wahrscheinlich auch der Hof Nr. 4 zuzuschreiben ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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