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Vierseithof des 19. Jahrhunderts mit Hallentor. Zweistöckiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem, massivem Kellersockel; mehrfach umgebaut (angeblich ursprünglich traufständig), im 19. Jahrhundert aufgestockt und nach hinten verlängert. Städtebaulich bedeutende Anlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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