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Kleiner Fachwerkbau der Zeit um die Jahrhundertwende, reizvolles Beispiel eines Jagd- oder Wochenendhauses, in einem Waldstück nahe dem Dorf gelegen. Einfriedung mit eisernen Gittertoren. Kubischer Baukörper in schlichtem, rasterartigem Fachwerk, mit weit ausladendem, den im Obergeschoß dreiseitig umlaufenden Balkon überfangendem Walmdach. Überdachter Eingang mit Treppenaufgang. Einzige Schmuckelemente die geschnitzten Konsolen des Balkons und die Balkon- und Treppengeländer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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