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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus eines Hakenhofes, um Mitte 18. Jahrhundert. Ehemals ein Einhaus mit Pferdestall jetzt zu Wohnzwecken ausgebaut) und Scheune. Im Erdgeschoß z. T. massiv erneuert, ansonsten ein ungestörter Fachwerkbau in strenger Dreizonigkeit mit K-Streben, halben Mannfiguren. Biberschwanzziegeldach und Bleiglasfenster im Obergeschoß erhalten. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen. Kürzlich restauriert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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