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Zweigeschossiges Wohnhaus eines großen Vierseithofes; stattlicher Fachwerkbau, giebelseitig holzverschindelt, an den Traufseiten verkleidet, nördlich ein störender Anbau. Gemeinsam mit dem gegenüberliegenden Hof Nr. 36 bildet die Hofreite eine markante Situation am südöstlichen Dorfeingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |