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In markanter Position gelegene, vierseitige Hofreite von trapezförmigem Grundriß. Fachwerkwohnhaus von breiten Proportionen, um 1700, an den Außenseiten mit guter Holzverschindelung des 19. Jahrhunderts, hofseitig freiliegend starkes, rustikales Fachwerk mit geschoßhohen, gebogenen Streben; im westlichen Teil des Erdgeschosses ehemals ein Pferdestall. Trotz Störungen (hofseitige Fenster) Haus von wissenschaftlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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