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Zweistöckiges, giebelständiges Wohnhaus als Rest einer Hofreite. Stattlicher, dreizoniger Fachwerkbau über einem Kellersockel aus Bruchstein, im Putz über der Haustür datiert "Ano 1802"; unversehrtes, konstruktives Fachwerk mit wandhohen, gekrümmten Streben; Biberschwanzziegeldach; zweiläufige Freitreppe an der hofseitigen Traufwand. Kulturdenkmal als eines der letzten guterhaltenen Fachwerkhäuser Hainstadts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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