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Tagelöhner-Doppelhaus, einstöckig auf massivem Keller-Stall-Sockel: am gefasten Segmentbogen des Gewölbekellers das Datum 1618. Das Wohngeschoß, zur einen Hälfte in Stein, zur anderen in verschindeltem Fachwerk, stammt dagegen erst aus der Zeit um 1800. Traufen mit je einem Zwerchhaus besetzt. Südlich angebaut ein Stall.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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