Grundriß Kapelle, Arnheiter Hof
Einhaus, Arnheiter Hof
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Odenwaldkreis
Breuberg
Rai-Breitenbach
  • Arnheiter Hof 1
Flur: 10
Flurstück: 6/2

Dem großen, einzeln gelegenen Hof sieht man es heute nicht an, daß er auf höchst geschichtsträchtigem Boden steht. Hier soll ein Dorf Arnheiden bestanden haben, das bei der Gründung von Neustadt durch Umsiedlung wüst wurde. Bereits 1543 ließ Graf Ludwig von Löwenstein Grabungen vornehmen, die zur Entdekung von Resten eines Römerbades führten (Plan in der Universität Leyden, 1604), von denen heute nichts mehr zu finden ist. Eine ottonische Kapelle wurde 1956 - schon lange dort vermutet - in dem ehemaligen Hirtenhaus und Holzschuppen des Hofs identifiziert: ein kleiner rechteckiger Saalbau aus kleinteiligem Bruchsteinmauerwerk mit Randquaderung und mit einem annähernd quadratischen, eingezogenen Chor. Die Kapelle, um 1000 datierbar, ist damit eine der ältesten christlichen Kultstätten im Odenwald, zwar umgebaut, doch noch gut zu erkennen.

Denkmalwert besitzen neben der Kapelle auch die unter den Wirtschaftsgebäuden liegenden alten Gewölbekeller sowie das Wohnhaus, ein langgestrecktes, zweistöckiges Einhaus, dessen Fachwerk (18. Jahrhundert) durch die weite Ständerstellung auffällt. Leider wurden die Giebel, das Dach und der über dem massiven Stallteil liegende Heuboden später verändert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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